Diese Autos können 2021 als historisches Fahrzeug angemeldet werden

Diese Autos können 2021 als historisches Fahrzeug angemeldet werden

Diese Autos können 2021 als historisches Fahrzeug angemeldet werden

VW Passat VR6, Golf 3, Opel Astra F und Mercedes W 140: Diese Automodelle feiern 2021 ihren 30. Geburtstag und können das rote Kennzeichen bekommen!

Für Besitzer von Autos mit Erstzulassung 1991 ist 2021 ein besonderes Jahr. Dann werden ihre Garagen-Schätzchen 30 Jahre alt – und reif als historisches Fahrzeug angemeldet zu werden, das prestigereiche und meist steuersparende Nummernschild für automobiles Kulturgut! 

Viele Autos aus dem Baujahr 1991 sind noch auf der Straße unterwegs, statt in warmen Hallen zu parken. Schließlich stammen aus den frühen Neunzigern technisch ausgereifte Fahrzeuge, deren einfache Elektronik noch beherrschbar ist und deren Technik weiterhin mit Ersatzteilen versorgt werden kann.

Welche Modelle können ab heuer als historisches Fahrzeug gelten

Wie zum Beispiel der VW Passat (B3) Variant, denn 1991 wechselte der Biedermann auf die Überholspur. Der neue VR6-Motor von VW fand zunächst Verwendung im B3 und sorgte dort mit 2,8 Liter Hubraum für flotte Familienausflüge. Mittlerweile ist er rar, die Bastlerfront hat ordentlich gewütet. Ein Passat VR6 Variant kostet heute 7100 Euro im Zustand 2 und 3800 Euro im Zustand 3. 30 Jahre ist es her, dass VW und Opel mit ihren Neulingen die Kompaktklasse neu definierten. Gleich zu Anfang kamen beide mit ihrem Spitzenmodell und beachtlichen Leistungswerten auf den Markt: der Golf 3 VR6 mit dem neu entwickelten und 174 PS starken 2,8-Liter-VR6 und der Astra F GSi mit dem aus dem Vorgänger Kadett E berühmten 2,0-Liter-Vierzylinder (150 PS).

Peugeot 106 als Elektroauto

Citroën zeigte mit dem ZX, dass auch kompakte Volumenmodelle durchaus Technologieträger sein können. Die technische Innovation des ZX war seine mitlenkende Hinterachse. Der Peugeot 106 kam – seiner Zeit weit voraus – auch mit einem Elektroantrieb auf den Markt. Und der Audi 100 Avant untermauerte 1991 Audis Ambitionen, BMW und Mercedes Konkurrenz zu machen. Der Plan ging auf: Der Audi 100 verkaufte sich auch als Avant prächtig, und die Ingolstädter etablierten sich als Premiummarke auf dem Markt.

Der Porsche 968 ist das Schlusslicht der Transaxle-Ära

Während Golf 3 und Astra F um die Krone der Kompakten kämpften, zeigte die Automobilindustrie wieder einmal, wie unterschiedlich Mobilität sein kann. Mercedes läutete mit dem kantigen Dickschiff W 140 eine neue Ära der S-Klasse ein. In Zeiten des zweiten Golfkriegs und Kraftstoffknappheit wirkte das bis zu 2,25 Tonnen schwere Schiff aus der Zeit gefallen. Lob gab es hingegen für die modernen Assistenzsysteme und die hochwertige Verarbeitung. Mazda zeigte mit seinem weich und fließend gezeichneten 121, wie organisches Autodesign geht. Und Audi brachte nach Jahrzehnten erstmals wieder ein Cabrio auf den Markt: Das erste Audi-Cabrio der Nachkriegszeit rollte zunächst mit dem bekannten 2,3-Liter-Fünfzylinder zu den Händlern. Im Jahr darauf folgte das erste Sechszylinder-Modell. Mit dem nochmals verbesserten Motor und dem Fahrwerk des Vorgängers Porsche 944 S2 kam der 968 als letzter Schritt in der Transaxle-Ära bei Porsche

Wertminderung bei Oldtimern

Eine interessante Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gab es bezüglich der Wertminderung durch Unfallschaden bei Oldtimern. Der Oberste Gerichtshof hat nun in Österreich erstmals über die Frage des Wertminderungsanspruches bei Oldtimerfahrzeugen entschieden.

Ausgleich der Wertminderung wegen gefühlsmäßiger Abneigung gegen reparierte Sachen

Bei Beschädigung einer Sache (Oldtimerfahrzeug) sind nicht nur die Reparaturkosten zu ersetzen, sondern es ist gegebenenfalls auch jene Wertminderung auszugleichen, die im konkreten Fall auf Grund der gefühlsmäßigen Abneigung potentieller Käufer gegen (auch fachgerecht) reparierte Sachen eintritt.

  • Maßgebend ist die Differenz zwischen dem Wert vor der Beschädigung und jenem nach der Reparatur.
  • Die Feststellung dieser Werte (des Oldtimerfahrzeuges vor der Beschädigung und nach der Reparatur) ist Tatfrage.
  • Vorschäden können zwar für die Frage relevant sein, ob eine Wertminderung eingetreten ist; sie sind aber kein Grund, eine festgestellte Wertminderung nicht zu ersetzen.

Merkantiler Minderwert bei Oldtimern

Diese Rechtsmeinung zum sogenannten merkantilen Minderwert bei Oldtimerfahrzeugen wird bereits seit einigen Jahren vertreten. Bis dato war es auf Grund geringer Streitwerte jedoch nicht möglich, eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu erreichen. Viele namhafte Kfz-Sachverständige waren in der Vergangenheit gehalten, die deutsche Judikatur für die Argumentation der Wertminderung zu bemühen. Die nunmehr ergangene Entscheidung ermöglicht die problemlose Bezugnahme für Sachverständige, die mit der Ermittlung (und Berechnung) der Wertminderung eines (originalen und erhaltenswürdigen) Oldtimerfahrzeuges befasst worden sind.

Was Sie schon immer zu historischen Fahrzeugen wissen wollten

Was Sie schon immer zu historischen Fahrzeugen wissen wollten

Was ist die Voraussetzung für ein „historisches Fahrzeug“? Welche Vorteile ergeben sich durch diese Typisierung? Warum gibt es kein spezielles Kennzeichen? In dieser Übersicht erfahren Sie die wichtigsten Punkte, warum und wie Sie Ihr Fahrzeug als „historisch“ typisieren können.

Was ist die Genehmigung als historisches Fahrzeug?

In die Fahrzeugpapiere (Typenschein oder Einzelgenehmigung) wird die Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ eingetragen. Auf diese Eintragung beziehen sich alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen.

Was sind die Grundvoraussetzungen für eine “historische” Typisierung?

Das Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein, in einem originalen guten Zustand (Zustandsnoten 1-3), nicht für den täglichen Gebrauch und in der approbierten Liste des BMVIT als erhaltungswürdig eingetragen sein (www.khmoe.at).

Warum soll ich das machen?

Verschiedene gesetzliche Maßnahmen – weltweit – werden es zukünftig immer schwieriger machen, mit „normalen“ Gebrauchtwagen diese Vorgaben zu erfüllen. Im LKW-Bereich sind schon derzeit Ausnahmen von den IG-L Fahrverboten an die Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ gebunden. In D haben Fahrzeuge mit H-Kennzeichen praktisch bei allen Fahrbeschränkungen Ausnahmen.

Wer ist dafür zuständig?

Für die Änderung der Dokumente ist die Prüfstelle der Landesregierung zuständig (in jenem Bundesland, wo das Fahrzeug zugelassen ist, bzw. der BesitzerIn den Hauptwohnsitz hat)

Welches Fahrzeug erfüllt die Bedingungen? Warum keine automatische Umstellung?

Das Fahrzeug muss mind. 30 Jahre alt sein, sich in einem originalgetreuen Zustand befinden, bzw. Veränderungen „historisch korrekt“ sein, nicht für den täglichen Gebrauch. Dann kann es in die approbierte Liste des BMVIT als erhaltungswürdig eingetragen werden (www.khmoe.at). Das wird vor der Eintragung überprüft.

Wie funktioniert das Eintragen – negative Überprüfung – wie weiter?

Grundsätzlich ist die Vorführung des Fahrzeuges bei der Prüfstelle der Landesregierung erforderlich. Ergibt die Überprüfung Mängel die eine Eintragung „historisches Fahrzeug ausschließen“ so wird ein Mängelbefund ausgestellt. Anhand dessen die beanstandeten Mängel behoben bzw. die erforderlichen Unterlagen besorgt werden können.

Was kostet es?

Je nach Fahrzeugart und Art der Dokumente, bzw. Unterlagen beträgt die Gebühr ca. 40,- bis 60,- Euro (Oktober 2017)

Was ändert sich für mich?

Fahrtbeschränkung von 120 Tagen für Kraftwagen (PKW, LKW, Zugmaschinen etc.) und 60 Tagen für Krafträder (Motorräder, Motorfahrräder, Motordreiräder), erforderliche Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) bzw. das Prüfintervall §57a von 2 Jahren. Vorlage des Typenscheins bzw. die Einzelgenehmigung Zukünftig bei der §57a Überprüfung „historisch“.

Inhalt Fahrtenbuch?

Das Fahrtenbuch muss „zuordenbar“ sein (Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer, Kennzeichen), es darf nicht manipulierbar sein (lose Blätter, bzw. Seiten nicht nummeriert), es sind die Tage an denen gefahren wird vor Antritt der Fahrt aufzuzeichnen bzw. durchzunummerieren, sowie der km-Stand bzw. die gefahrenen Kilometer und die Fahrtstrecke zu dokumentieren.

Vorteile?

Ausnahmen bei bestimmten gesetzlichen Bestimmungen (z.B. IG-Luft), Prüfintervall bei der § 57a Überprüfung 2 Jahre, Dokumentation des Kulturgutes „Historisches Fahrzeug“ nach außen.

Wie wird das historische Fahrzeug gekennzeichnet? Gilt das auch im Ausland?

Die Kennzeichnung erfolgt über eine rot-weiße § 57 a Plakette „Historisches Fahrzeug“. In Ländern mit einschlägigen Bestimmungen wird dies grundsätzlich anerkannt, es ist jedoch bei Auslandsreisen zu empfehlen, dies an den jeweiligen Zielorten zu hinterfragen.

Wechselkennzeichen möglich?

Man kann „historische Fahrzeuge“ weiterhin mit „normal“ zugelassenen Fahrzeugen auf ein Wechselkennzeichen zusammenmelden.

Schwarze Nummerntafel, verliert man diese?

Beim Eintrag „historisch“ ändert sich nichts an der grundsätzlichen Zulassung des Fahrzeuges, d.h. es ändert sich weder das Kennzeichen, noch ist der Umstieg auf eine „neue“ Nummerntafel notwendig

Nachträgliche Veränderungen – Überprüfung der Genehmigungskonformität bei § 57a?

Bei historischen Fahrzeugen wird zukünftig auch überprüft, ob das Fahrzeug mit der Genehmigung (als historisches Fahrzeug) übereinstimmt, damit sollen nachträgliche Umbauten erkannt werden. Hier geht es primär um „offensichtliche“ Veränderungen.

Besitzwechsel?

Die Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ ist auf das Fahrzeug bezogen und ändert sich nicht bei Besitzwechsel

Zusammenhang mit FIVA ID-Card und ÖMVV-Registrierung?

Die gesetzliche definierte Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ hat keinen Zusammenhang mit einer FIVA ID-Card oder einer alten ÖMVV-Registrierung. In der FIVA ID-Card wird aber auf Veränderungen gegenüber dem Originalzustand hingewiesen, die auch für das „historische Fahrzeug“ relevant sein können.

Was wird mit dem weißen Pickerl?

Dieses bleibt für Fahrzeuge, die nicht „historisch“ eingetragen sind, diese werden quasi als Normalfahrzeuge gesehen.

Warum haben wir keine speziellen Kennzeichen (H-Kennzeichen, bzw. 07-Kennz.)?

Weil dann kein Wechselkennzeichen mehr möglich wäre.

Wenn Wien eine Umweltzone wird, darf ich dann mit dem historischen Fahrzeug einfahren?

Nach derzeitiger Gesetzeslage (Landesverordnung) ja.

Muss ich auch bei Fahrten im Ausland ein Fahrtenbuch führen?

Ja – die Fahrtage gelten auch für Fahrten im Ausland.

Kann die Fahrtbeschränkung von den 120/60 Tagen abweichen bzw. zusätzlich eingegrenzt werden?

Die 120/60 Tage Regelung ist im KFG verankert. Zukünftige gesetzliche Änderungen sind aus heutiger Sicht nicht abschätzbar.

Wie wird das Fahrtenbuch kontrolliert?

Im Zuge der § 57a Überprüfung oder auch durch die Behörde.

Bleibt der originale Typenschein bzw. Einzelgenehmigung erhalten?

Die originalen Dokumente bleiben erhalten, es wird ein Zusatzblatt eingeheftet.

Was besagt der Eintrag in die „Liste der historischen Fahrzeuge“?

Der Eintrag sagt nur aus, dass die betreffende Fahrzeugtype als historisch anerkannt werden kann, nichts aber über den historisch korrekten Zustand des betreffenden Fahrzeuges.

Welche Vorteile habe ich bei der § 57a Überprüfung – außer den 2 Jahren?

Für „historische“ Fahrzeuge aber auch grundsätzlich gelten jene Werte (Abgas, Bremswerte), die für das jeweilige Erstzulassungsdatum bzw. den damaligen Bauvorschriften zulässig waren, es ist aber kein Freibrief für einen schlechten technischen Zustand.

Kann die Einhaltung der Fahrtbeschränkung auch anders als mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden?

In Bezug auf die Neuregelung in der 35.KFG Novelle gilt folgendes: Bei historischen Fahrzeugen ist die Einhaltung der zeitlichen Beschränkungen gemäß § 34 Abs. 4 anhand der vorgelegten fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen zu kontrollieren.

Oldtimer-Überwinterung: Risiken & Tipps für die Winterruhe

Die Tage werden kürzer und die Temperaturen sinken – der Winter klopft bald an die Tür. Wer sich auf die Überwinterung des Oldies vorbereiten und so Frost, Schmutz und Streusalz keine Chance geben will kann jetzt schon die ersten Überlegungen anstellen.

Fallen die ersten Blätter auf das Autodach, ist es bald an der Zeit, den Oldtimer von der Straße in die Garage zu überführen.

Welche Risiken lauern bei der Oldtimer-Überwinterung?

Damit der Oldtimer auch für die nächste Saison ohne große Reparaturen bereit ist, sollte das Fahrzeug entsprechend über den Winter einlagert werden. Hierbei sind die Gefahren für betagte Modelle jedoch größer als bei modernen Autos.

Wir haben Tipps für die Oldtimer-Überwinterung gesammelt:

1. Tipps für die Einlagerung

Besonders wichtig, um Standrisiken zu vermeiden, ist die korrekte technische Einlagerung des empfindlichen Fahrzeugs. Neben einem kompletten Service (Wechsel aller Öle, Luftdruck etc.) ist die Frage eines vollen Tanks oder leeren Tanks ist ein heiß diskutiertes Thema. Folgendes ist zu beachten: Benzin enthält Ethanol, das ist stark hygroskopisch, daher zieht es Wasser und Luftfeuchtigkeit an. Volle Tanks, sofern sie nicht versiegelt sind können daher trotzdem rosten, – weil mehr Benzin = mehr Ethanol drinnen ist. Lange Standzeiten bewirken eine “Entmischung” des Kraftstoffes – der schwerere Wasseranteil sorgt für Rost am Tankboden. Die “trockene” Tankoberseite ist ebenfalls rostgefährdet. Benzin hat ein Ablaufdatum von rund 3 Monaten. Das entmischte und kontaminierte Benzin wird vom Motor meistens klaglos verarbeitet, jedoch leiden die empfindlichen Einspritzanlagen und die Vergaser. Bei den Vergasern, in welchem das Benzin mit Luft in Kontakt kommt. Es kommt  zu starker Oxidation von Nadeldüsen, Düsen, Zink- und Alu-Teilen. Es wäre also auch schade um einen vollen Tank. Wichtig wäre es besonders über den Winter Treibstoffadditive (z. B. Bactofin) dem Benzin beizumengen.

Damit die Lebensdauer der Batterie erhalten bleibt, ist diese abzuklemmen und im Idealfall an ein spezielles Erhaltungs-Ladegerät angeschlossen werden.

Die Handbremse ist der Lagerung zu lösen, da ansonsten die Belege festkleben könnten. Weiterhin kann das Fahrwerk und die Reifen bei längerem Stehen durch Aufbocken entlastet werden.

2. Anforderungen an den Lagerort

Dieser sollte großräumig und sicher sein, denn ein Schaden durch herab- oder umfallende Gegenstände ist äußerst ärgerlich. In Mehrfachgaragen kann es auch zu Schäden durch andere Fahrzeuge kommen – wie beispielsweise Dellen oder Kratzer. Schäden können auch durch salziges Tauwasser entstehen, wenn diese Garagen im Winter von Alltagsfahrzeugen genutzt werden.

Der Lagerort sollte vor Wind und Wetter schützen. Zu vermeiden sind hierbei unbeheizte Einzelgaragen ohne Belüftung, denn sonst bildet sich Kondenswasser. Optimal ist ein Raum mit gleichbleibender Temperatur um die 15 Grad sowie 40 bis 50 Prozent Luftfeuchtigkeit.

3. To-dos zur Vorbereitung

Bevor das Fahrzeug einen längeren Zeitraum abgestellt werden kann, sollte der Wagen zuvor noch einmal gründlich gereinigt werden. Ansonsten fördern Feuchtigkeit und Schmutz die Rostbildung. Wenn möglich sollten die Fenster einen Spalt geöffnet bleiben. So vermeiden man, dass sich Feuchtigkeit im Inneren ansammelt.

Ist es nicht möglich, den Klassiker in einem Raum mit Luftaustausch zu lagern, empfiehlt es sich, eine Schutzhülle zu verwenden.

4. Wichtiges zum Schutz vor Diebstahl

Auch im Winter während der Einlagerung sollten der Klassiker vor Langfingern geschützt sein. Dafür bietet sich eine Alarmanalage oder ein Ortungssystem an. Eine als Teilkasko- oder Allgefahrenversicherung ist ebenso zu empfehlen.

Den umfassenderen Schutz bietet dabei die Allgefahrendeckung. Denn neben Transportschäden sind hier beispielsweise auch Kratzer am Fahrzeug sowie eingelagerten Gegenstände durch spielende Kinder eingeschlossen.

5. Tricks für den Frostschutz

Die Kälte kann dem Oldtimer gefährlich werden: Gefriert das Kühlwasser, kann das den Motor des Oldtimers und andere Bauteile stark beschädigen. Gerade deshalb ist der richtige Lagerort wichtig. Darüber hinaus sollte bei hohen Minusgraden der Frostschutz erneut kontrollieren werden.

6. Anstarten

Während der Winterlagerung ist kurzes Anstarten zu vermeiden. Durch die Abwärme des Motors und die kalten Außentemperaturen entsteht Kondenswasser, was wiederum die Rostbildung fördert.

Patina – Oldtimer zwischen toprestauriert und Scheunenfund

Patina – Oldtimer zwischen toprestauriert und Scheunenfund

Patina, ein Begriff, der in den letzten Jahren immer mehr Aufmerksamkeit bekommen hat. Und das zu Recht. Statt toprestaurierter Fahrzeuge tauchen immer öfter originale Autos auf, sprich im benutzten Zustand. Bei einer Diskussion in diesem Sommer wurde gesagt: „Zustand 1 bedeutet nicht Originalzustand. Denn neue Farbe ist neu und nicht original.“

Nun schließt sich daran immer die nächste Frage – was ist denn besser? Das lässt sich pauschal nicht sagen. Die Patina-Liebhaber vertreten die These, dass nur so die Seele des Fahrzeugs erhalten bleibt. Dass man dem Auto so sein Leben ansieht, seine Geschichte, die es zu erzählen. hat. Zum Beispiel beim sogenannten Sarajewo-Auto, einem Gräf & Stift-Modell, in dem der österreichisch-ungarische Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand und seine Frau Herzogin Sophie ermordet wurden. Ein Auto im Originalzustand mit jenen Einschusslöchern, die letztlich den Ersten Weltkrieg auslösten.

Das sollte man also nicht restaurieren. Aber es muss ja nicht gleich Blut am Polster kleben, ob Beule vom Rennen oder Risse von der Sonne, all das hat seinen individuellen Wert. Nicht so wertvoll dürfte der Zustand eines Scheunenfundes sein. Sicher, auch das sind Lebensspuren. Doch letztlich ist es nur ein ungepflegter Zustand, weil sich niemand um das Auto gekümmert hat. Diese Art Patina kann nicht gemeint sein, oder?

Die DEKRA definiert Patina als „die an der Oberfläche eines Fahrzeugs sichtbaren Auswirkungen von Nutzung, Pflege und Alterung. Bemerkbar machen sich diese durch Abnutzung, Nachdunkeln, Vergilbung oder ein natürliches Rissbild.“ Und dabei ist es wichtig, nicht nur auf Alterung in der Scheune abzustellen, sondern zugleich auf Pflege, die dort eben nicht stattfand.

Hier hat die Charta von Turin 2013 zwar auf ein neues Bewusstsein gesetzt, aber zugleich denjenigen Tor und Tür geöffnet, die jeden zweifelhaften Zustand als „Patina“ vermarkten und damit den Wert steigern möchten. Dabei steckt „unter dem Deckmäntelchen des Patina-Hypes oft nur Schrott“, diagnostiziert ein Kfz-Sachverständiger. Deshalb ist ein sensibler Umgang mit Patina nötig – nicht nur beim Restaurieren, sondern auch bei der Bewertung.

Oldtimerkauf und Gewährleistungsverzicht

Bei einem Kaufvertrag zwischen Privatpersonen wird sehr häufig ein Internetvertragsmuster oder die Vorlage des ÖAMTC verwendet. Die Verkäufer gehen regelmäßig davon aus, dass der Hinweis auf den Gewährleistungsausschluss bei einem Privatgeschäft (rechtlich) verbindlich ist. Dem ist nicht so.

Grundsätzlich erstreckt sich zwar ein Gewährleistungsverzicht auch auf verborgene Mängel wie etwa einen „beginnenden Motorschaden“. Der Gewährleistungsverzicht erstreckt sich aber nicht auf zugesicherte Eigenschaften, wie etwa die Betriebs- und Verkehrssicherheit als schlüssige Zusage des Verkäufers. Bei Auslegung des Gewährleistungsverzichtes ist nicht nur der Wortlaut des Vertrages relevant. Für die Erforschung der Parteienabsicht sind auch die Umstände des Vertragsschlusses, nämlich das sonstige Verhalten der Vertragsparteien und deren Erklärungen von wesentlicher Bedeutung. Wurde vor Übergabe des Fahrzeuges eine § 57a KFG-Überprüfung (Pickerl) vorgenommen oder diese einvernehmlich durchgeführt, so wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit automatisch zum Vertragsgegenstand. Dies gilt auch für solche Fahrzeuge, welche als Verkehrs- und Betriebssicher (durch Ankreuzen im Vertrag) verkauft werden. In diesen Fällen ist die Fahrtüchtigkeit des Kaufgegenstandes schlüssig vereinbart worden. Den Motorschaden als latenten oder angelegten Mangel hätte der Käufer sicherlich nicht akzeptiert, sodass der Gewährleistungsverzicht entsprechend einschränkend auszulegen ist und der Käufer seine Gewährleistungsansprüche nicht verliert.

Selbst für den Fall, als die Vertragsparteien sich gemeinsam auf einen Ankaufstest einigen und ein „beginnender Motorschaden“ bei diesem Test nicht entdeckt würde, gehen die Gewährleistungsansprüche trotz Verzicht im Kaufvertrag nicht verloren. Die Ansprüche des Käufers können innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe des Fahrzeuges geltend gemacht werden.

Oltimer kaufen – welches Modell ist das richtige: Opel GT

Oldtimer kaufen – welche Modelle sind die richtigen?

Oltimer kaufen – welches Modell ist das richtige: Porsche 911

Die Sitze riechen irgendwie ledrig-gemütlich, das Klackern der Blinker im Stakkato verbreitet nostalgischen Charme, und dann dieser röhrende Sound beim Gasgeben. Oldtimer und Youngtimer stehen hoch im Kurs. Gerade wegen der zeitlosen Sinneseindrücken. Wegen des altehrwürdigen Flairs und des authentischen Fahrgefühls. Oder auch wegen der Historie.

Aber in Zeiten von Niedrigzinsen, die den Vermögensaufbau via herkömmlicher Anlagestrategien massiv erschweren, sind Young- und Oldtimer jetzt auch als Geldanlage ungemein verlockend. Sofern Sie sich für den richtigen Oldtimer als Anlageobjekt entscheiden, können Sie mit jährlichen Wertwachstumsraten von teilweise über zehn Prozent rechnen. Setzen Sie allerdings auf die falsche Karosse, zerplatzt der Traum von einer hohen Rendite schnell.

Porsche 911: Klassiker mit eingebauter Wertsteigerung

An den Fahrzeugen von Porsche führt jedenfalls kein Weg vorbei, wenn Sie einen Oldtimer als Geldanlage kaufen bzw. nutzen möchten. Die edlen Boliden des Zuffenhausener Autoherstellers gelten dabei sowohl in jungen Jahren als auch im betagten Alter als eminent wertstabil. Insbesondere die Porsche Modelle aus den 1960er sowie 1970er Jahren legten zuletzt überaus deutlich an Wert zu. Gerade beim Porsche 911 ist dabei quasi eine automatische Wertsteigerung eingebaut. So kostet mittlerweile zum Beispiel ein gepflegter Porsche 911 Carrera RS 2,7 aus dem Jahr 1973 gut und gerne rund 550.000 Euro.

Die Oldtimer-Experten sehen hier aber noch lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht und prognostizieren in den nächsten Jahren einen weiteren Wertzuwachs. Sofern der Zustand stimmt, keine Unfälle bescheinigt werden und die Historie nachvollziehbar ist, können Sie sich getrost einen Porsche 911 als Geldanlage-Objekt zulegen; die Wertsteigerung ist dabei quasi direkt ab Werk eingebaut. Damit gesellt sich der Porsche 911 zu Klassikern wie dem Jaguar E-Type oder auch der offenen Legende XK 120, die für eine kontinuierliche Wertsteigerung über Jahre hinweg in der Branche bekannt sind.

 

Oltimer kaufen – welches Modell ist das richtige: Mercedes 300 SL

Mercedes 300 SL: Größter Wertzuwachs dank Originalität und Authentizität

Den größten Wertzuwachs in den vergangenen Jahren konnte aber der Mercedes 300 SL verzeichnen. Dieses Mercedes Modell galt schon zu Produktionszeiten mit seinem innovativen Gitterrohrrahmen als exklusiver Spitzensportwagen, der damals preislich mit rund 3.000 DM schon in das obere Preis- bzw. Marktsegment einzuordnen war. Dank seinen absoluten Fahrzeugwerten, der historischen Bedeutung in der Renngeschichte, seiner technischen Raffinesse sowie der limitierten Stückzahl von 1.400 Exemplaren konnte der Mercedes 300 SL im Laufe der Jahre seinen Wert immer weiter steigern. Selbst ein ungepflegter und von kleineren Macken und Schrammen gepeinigter Mercedes 300 SL Flügeltürer, der von 1954 bis 1957 gebaut wurde, kommt so heute auf einen Wert von 500.000 US-Dollar. Wenn sich der Wagen zudem noch ordentlich fahren lässt und er über eine stimmige Historie verfügt, ist der Wert dieses Stuttgarter Sportcoupés in noch höheren Bereichen einzuordnen. Hinzu kommt, dass der 300 SL in den 1970er Jahren recht günstig erworben werden konnte. Wer sich zu der Zeit ein solches Fahrzeug zugelegt hat, kann sich jetzt über einen kräftigen Wertzuwachs freuen. Nicht umsonst führt der Flügeltürer Mercedes-Benz 300 SL dann auch den Deutschen Oldtimer Index an, der seit 1999 vom Verband der Automobilindustrie (VDA) herausgegeben wird.

 

Oltimer kaufen – welches Modell ist das richtige: Opel GT

Opel GT: Wertzuwachs von rund 40 Prozent

Sie müssen aber nicht immer tief in die eigene Tasche fassen. Auch bezahlbare Klassiker – wie zum Beispiel der Opel GT – liegen hier voll im Trend. Bei diesem Modell ist es vor allem die emotionale Note und die Historie, die den von 1968 bis 1973 gebauten Sportwagen im Wert steigen lässt. Rund 40 Prozent an Wertzuwachs kann die „deutsche Corvette“ mit ihrem legendären Bottle-Shape-Design alleine seit 2011 verbuchen. Aktuell kommt der Opel GT auf einen durchschnittlichen Marktpreis von über 20.000; Tendenz steigend. Wer sich vor 2011 ein solches Modell zugelegt hat, kann sich bei einem Verkauf nunmehr über eine üppige Rendite von mehreren Tausend Euro freuen. Demgegenüber gibt die Kult-Flunder Opel Manta weitaus weniger Gas bei der Wertentwicklung; er bleibt halt ein reines Liebhaberobjekt.

 

Oltimer kaufen – welches Modell ist das richtige: BMW Isetta

BMW Isetta: Publikumsliebling als lohnenswerte Geldanlage

Auch die BMW Isetta hat sich zu einer sich lohnenden Geldanlage entwickelt. Der von 1955 bis 1962 gebaute Wagen hat sich mittlerweile fest auf den vorderen Plätzen des deutschen Oldtimer Index etabliert. Eine Wertsteigerung von über 100 Prozent schlagen hier zu Buche. Der TÜV Nord, der eine explizite Wertdefinition von Oldtimern vornimmt, sieht den aktuellen Verkaufspreis des Rollermobils bei rund 30.000 Euro; sofern eine gepflegte Optik vorliegt. Vor etwa fünf Jahren wurde die liebevoll genannte „Knutschkugel“ noch für etwa 15.000 Euro gehandelt. Nach Meinung der TÜV-Experten basiert dieser Wertezuwachs auf dem Status der Isetta als ein zeithistorisch wichtiges Stück Automobilgeschichte; zudem fungiert der legendäre Kleinwagen als Sympathieträger der Marke BMW sowie als allgemeiner Publikumsliebling.

Innen- und Außenfarben sowie Ausstattungen beeinflussen die Wertentwicklung

Wenn Sie die aktuellen Werte und die Werteentwicklung der vergangenen Jahren miteinander vergleichen, richtet sich der Fokus quasi automatisch auch auf die 1980er und 1990er Jahre. Denn einige der zu dieser Zeit erbauten Autos bieten sich heute als so bezeichnete Youngtimer für eine explizite Wertanlage an. Wurden zum Beispiel ein Lancia Delta oder auch ein Porsche 924 bzw. 944 aus den 1990er Jahren noch mit gerade einmal höchstens 10.000 Euro gehandelt, sind Fahrzeuge dieser Art mittlerweile das Zweifache, oftmals sogar das Dreifache wert. Gerade Sonder- und Kleinserien versprechen diesbezüglich eine außerordentliche gute Gewinnmarge. Ganz im Gegenteil übrigens von Young- und Oldtimern in so bezeichneten Fehlfarben. Sie werden nämlich seltenst einen Käufer finden, der sich zum Beispiel für einen grellgelben Fiat Uno Turbo i.e. oder einen violetten Porsche 964 interessiert. Im Allgemeinen können Sie mit problematischen Innen- und Außenfarben sowie auch mit schlechten Ausstattungen kaum einmal eine echte Wertsteigerung erzielen. Denn die Chance auf einen entsprechend gewinnbringenden Wiederverkauf steigt erst dann wirklich, wenn viele Menschen ein bestimmtes Modell begehren.

Auf die Fixkosten bei einem Oldtimerkauf achten

Bei entsprechender Pflege und Wartung ist das Risiko, Geld mit einem Old- oder Youngtimer zu verlieren, vergleichsweise gering. Im Gegenteil. Unfallfreie Autos mit guter Farbe, eine gepflegte Außenoptik und Innenausstattung sowie am besten nur wenig Vorbesitzer – werden diese Kriterien erfüllt, können Sie davon ausgehen, dass der Wert im Laufe der Zeit ganz natürlich steigt. Komplett restauriert oder sogar im Originalzustand sieht es noch besser aus. Das Alter eines Fahrzeugs fungiert dabei lediglich als ein erster Gradmesser für die Preiseinstufung. Allerdings sollten Sie bedenken, dass das Halten eines Oldtimers auch immer mit Kosten verbunden ist. Die Unterbringung, die Instandhaltung und natürlich Versicherungen fallen dabei oft merklich ins Gewicht.

Prinzipiell gilt hier folgende Faustregel: Je höherwertiger und teurer der Oldtimer ist, desto weniger Fixkosten fallen proportional an. Und dies macht sich dann im Hinblick auf die Wertzuwächse letztendlich auch in den absoluten Zahlen positiv bemerkbar.

 

Elektroautos und ihr CO2 Fussabdruck

Zukunft von Elektroautos in Österreich

Vollwertige, seriengefertigte Elektroauto-Modelle sind bereits erhältlich. Die Nachfrage hält sich aber in engen Grenzen: In Österreich waren Ende 2017 insgesamt nur 14 618 Elektroautos zugelassen.

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Oldtimer-Überwinterung: Risiken und Tipps für die Winterruhe

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Die Tage werden kürzer und die Temperaturen sinken – der Winter klopft bald an die Tür. Wer sich auf die Überwinterung des Oldies vorbereiten und so Frost, Schmutz und Streusalz keine Chance geben will, kann jetzt schon die ersten Überlegungen anstellen. Fallen die ersten Blätter auf das Autodach, ist es bald an der Zeit, den Oldtimer von der Straße in die Garage zu überführen.

Welche Risiken lauern bei der Oldtimer-Überwinterung?

Damit der Oldtimer auch für die nächste Saison ohne große Reparaturen bereit ist, sollte das Fahrzeug entsprechend über den Winter einlagert werden. Hierbei sind die Gefahren für betagte Modelle jedoch größer als bei modernen Autos.

Wir haben Tipps für die Oldtimer-Überwinterung gesammelt:

1. Tipps für die Einlagerung

Besonders wichtig, um Standrisiken zu vermeiden, ist die korrekte technische Einlagerung des empfindlichen Fahrzeugs. Neben einem kompletten Service (Wechsel aller Öle, Luftdruck etc.) sollten der Tank komplett aufgefüllt sein. Dadurch kann Rostbildung im Inneren verhindert werden. Damit die Lebensdauer der Batterie erhalten bleibt, ist diese abzuklemmen und im Idealfall an ein spezielles Erhaltungs-Ladegerät angeschlossen werden.

Die Handbremse ist der Lagerung zu lösen, da ansonsten die Belege festkleben könnten. Weiterhin kann das Fahrwerk und die Reifen bei längerem Stehen durch Aufbocken entlastet werden.

2. Anforderungen an den Lagerort

Dieser sollte großräumig und sicher sein, denn ein Schaden durch herab- oder umfallende Gegenstände ist äußerst ärgerlich. In Mehrfachgaragen kann es auch zu Schäden durch andere Fahrzeuge kommen – wie beispielsweise Dellen oder Kratzer. Schäden können auch durch salziges Tauwasser entstehen, wenn diese Garagen im Winter von Alltagsfahrzeugen genutzt werden.

Der Lagerort sollte vor Wind und Wetter schützen. Zu vermeiden sind hierbei unbeheizte Einzelgaragen ohne Belüftung, denn sonst bildet sich Kondenswasser. Optimal ist ein Raum mit gleichbleibender Temperatur um die 15 Grad sowie 40 bis 50 Prozent Luftfeuchtigkeit.

3. To-dos zur Vorbereitung

Bevor das Fahrzeug einen längeren Zeitraum abgestellt werden kann, sollte der Wagen zuvor noch einmal gründlich gereinigt werden. Ansonsten fördern Feuchtigkeit und Schmutz die Rostbildung. Wenn möglich sollten die Fenster einen Spalt geöffnet bleiben. So vermeiden man, dass sich Feuchtigkeit im Inneren ansammelt.

Ist es nicht möglich, den Klassiker in einem Raum mit Luftaustausch zu lagern, empfiehlt es sich, eine Schutzhülle zu verwenden.

4. Wichtiges zum Schutz vor Diebstahl

Auch im Winter während der Einlagerung sollte der Klassiker vor Langfingern geschützt sein. Dafür bietet sich eine Alarmanalage oder ein Ortungssystem an. Eine als Teilkasko- oder Allgefahrenversicherung ist ebenso zu empfehlen. Dafür ist ein Schätzgutachten eines Sachverständigen unbedingt notwendig

Den umfassenderen Schutz bietet dabei die Allgefahrendeckung. Denn neben Transportschäden sind hier beispielsweise auch Kratzer am Fahrzeug sowie eingelagerten Gegenstände durch spielende Kinder eingeschlossen.

5. Tricks für den Frostschutz

Die Kälte kann dem Oldtimer gefährlich werden: Gefriert das Kühlwasser, kann das den Motor des Oldtimers und andere Bauteile stark beschädigen. Gerade deshalb ist der richtige Lagerort wichtig. Darüber hinaus sollte bei hohen Minusgraden der Frostschutz erneut kontrollieren werden.

6. Anstarten

Während der Winterlagerung ist kurzes Anstarten zu vermeiden. Durch die Abwärme des Motors und die kalten Außentemperaturen entsteht Kondenswasser, was wiederum die Rostbildung fördert.

OGH-Entscheidung zu merkantiler Wertminderung bei Oltimern: Wertgutachten bringt 60000 Euro, Kfz-Gutachter Christian Kletzer

Wegweisende OGH-Entscheidung zu Wertminderung bei Oldtimern

OGH-Entscheidung zu merkantiler Wertminderung bei Oltimern: Wertgutachten bringt 60000 Euro, Kfz-Gutachter Christian Kletzer

Der OGH hat 2018 zum Thema Wertminderung bei Oldtimern nach Unfällen eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen. Der alleinige Ersatz der Kosten der fachgerecht durchgeführten Reparatur umfasst nicht den ganzen Schaden, der durch den Unfall entstanden ist. Vielmehr ist auch die Wertminderung durch den Unfall, der sogenannte „merkantile Minderwert“, wie es im Urteil formuliert wird (im vorliegenden Fall von zumindest 5%), zu ersetzen. Diese Wertminderung betrug 60.000 Euro.

Sachverständigen-Gutachten für Entscheidung relevant

Möglich wurde diese für den Oldtimer-Besitzer erfreuliche Entscheidung durch ein Gutachten, das ich in seinem Auftrag erstellt hatte und dass das Gericht als Grundlage für das Urteil herangezogen hat.

OGH-Entscheidung zur merkantilen Wertminderung bei Oldtimern im Wortlaut, PDF