Wegweisende OGH-Entscheidung zu Wertminderung bei Oldtimern
Der OGH hat 2018 zum Thema Wertminderung bei Oldtimern nach Unfällen eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen. Der alleinige Ersatz der Kosten der fachgerecht durchgeführten Reparatur umfasst nicht den ganzen Schaden, der durch den Unfall entstanden ist. Vielmehr ist auch die Wertminderung durch den Unfall, der sogenannte „merkantile Minderwert“, wie es im Urteil formuliert wird (im vorliegenden Fall von zumindest 5%), zu ersetzen. Diese Wertminderung betrug 60.000 Euro.
Sachverständigen-Gutachten für Entscheidung relevant
Möglich wurde diese für den Oldtimer-Besitzer erfreuliche Entscheidung durch ein Gutachten, das ich in seinem Auftrag erstellt hatte und dass das Gericht als Grundlage für das Urteil herangezogen hat.
OGH-Entscheidung zur merkantilen Wertminderung bei Oldtimern im Wortlaut, PDF