Oldtimer, quo vadis? Historische Fahrzeuge als schützenswertes Kulturgut.

Was hören und lesen wir alles im Zeitraffer: Verkehr ist Hauptsünder beim Klimawandel, Verbot aller Verbrennungsmotoren droht, CO2–Besteuerung kommt … viele Besitzer von historischen Fahrzeugen sind dadurch verunsichert, vermuten Fahrverbote und befürchten Wertverlust ihrer Fahrzeuge.

Historische Fahrzeuge als schützenswertes Kulturgut

Kernpunkt ist das historische Fahrzeug als schützenswertes Kulturgut. Die „gesellschaftliche Gegenleistung“ für eine Sonderstellung gegenüber allen anderen Gebrauchtfahrzeugen ist die Verpflichtung zum Erhalt einer originalgetreuen Substanz und eines überdurchschnittlich guten Zustandes. Basis dafür ist zwingend der Eintrag „historisch“ in den Fahrzeugpapieren, als Erkennungsmerkmal das „rote“ Pickerl und die Listung des Modells in der geführten „approbierten Liste“.

Die gegebene Beschränkung der jährlichen Fahrtage für historische Fahrzeuge und die erwiesene geringe Jahresfahrleistung ergeben einen vernachlässigbaren Anteil an den Gesamtemissionen.

Ziel ist der klimaneutraler Betrieb von Oldtimern

Allerdings wird der gesellschaftliche Druck auch hier größer werden. Deshalb kann nur ein klimaneutraler Betrieb von Oldtimern das Ziel sein. Hier ist die klimaneutrale Herstellung von synthetischen Treibstoffen (e-Fuel) als Chance und Alternative für historische Fahrzeuge zu sehen. Sogar eine konkrete Studie zur Materialverträglichkeit wurde bereits gestartet.

Hervorgehoben wird das große und unverzichtbare ehrenamtliche Engagement als Träger für Erhalt und Betrieb der Fahrzeuge. Nicht zu vergessen ist auch die große Wirtschaftsleistung, die insgesamt rund um die Oldtimer entsteht (von Gastronomie und Hotellerie über Werkstätten und Handel bis hin zu sonstigen Dienstleistungen, wie etwa Sachverständige).

Gefordert wird auch die Förderung der Jugend- und Nachwuchsarbeit sowie Maßnahmen zum Erhalt des handwerklich-technischen Know-Hows – wer repariert zukünftig noch Vergaser?

Gerade im Lichte der Klimapolitik wird der Gesetzgeber zur Verstärkung des Dialogs im Vorfeld von Gesetzesentwürfen aufgefordert. Auch soll eine verbesserte europaweit abgestimmte rechtliche Behandlung erfolgen. Das ist dann die Basis, damit weiterhin angemessene Ausnahmen, z.B. von Fahrbeschränkungen, für historische Fahrzeuge erreicht werden können. Und mittelfristig werden Regelungen für das Miteinander der „analogen“ Oldtimer und der „digitalen, (teil-)autonomen“ Fahrzeuge der Zukunft zu erarbeiten sein.