Heute wichtiger denn je: Die historische Typisierung
Die Typisierung als „historisches Fahrzeug“ bietet einige Vorteile für den Fahrzeugbesitzer, in Österreich sind das beispielsweise die Ausnahme dür historische LKWs von IG-Luft Fahrbeschränkungen oder die nur mehr alle zwei Jahre zu erfolgende §57a Überprüfung.
Warum wird die historische Typisierung von Oldtimern immer wichtiger?
Mit der historischen Typisierung ist die klare Abgrenzung zwischen Kulturgut und altem Fahrzeug gegeben – klar für alle sichtbar und prägnant. Dies hat sich auch schon bis zur UNESCO durchgesprochen. Die FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens), der Weltverband aller nationalen Verbände für historische Fahrzeuge, hat mittlerweile Beraterstatus, wenn es sich um Fragen zur Erhaltung und Pflege der Geschichte der Mobilität dreht.
Aber warum sollte man seinen Oldie historisch typisieren?
Nun ein kurzes Beispiel aus Deutschland. Die Diskussion um Fahrverbote in deutschen Städten ist auch in Österreich bekannt und medial verbreitet worden. Für uns als Oldtimer-Freunde ist es wichtig zu wissen, dass historische Fahrzeuge (in Deutschland das bekannte H-Kennzeichen) von derartigen Fahrbeschränkungen praktisch flächendeckend als rollendes KULTURGUT, ausgenommen sind.
In Österreich müssen historisch typisierte Fahrzeuge (rote Prüfplakette „Historisches Fahrzeug“) nur alle zwei Jahre zur §57a Überprüfung. Mit dem „roten Pickerl“ wird auch der Status als historisches Fahrzeug und damit Kulturgut nach außen klar kommuniziert. Aktuell sind historische Fahrzeuge von IG-Luft Fahrbeschränkungen ausgenommen. In den meisten Landesverordungen ist dies so festgehalten. Derzeit gibt es in Österreich solche Fahrbeschränkungen für LKW – historische LKW sind damit ausgenommen. Der „IG-Luft Hunderter“ auf Autobahnen ist damit allerdings nicht gemeint, Geschwindigkeitsbeschränkungen sind selbstverständlich einzuhalten.
Wie bekommt man eine historische Typisierung und was sind die Rahmenbedingungen?
- Das Fahrzeug muss älter als 30 Jahre,
- nicht zum täglichen Gebrauch,
- in erhaltungswürdigem Zustand (Zustandsnote 1-3),
- sowie in der Liste „Historische Fahrzeuge“ eingetragen sein (eine Bestätigung dafür bzw. die Information gibt es bei mir).
Für „historische“ Fahrzeuge gilt:
- Fahrbeschränkung für Kraftfahrzeuge von 120 Tagen p.a., für Krafträder 60 Tage p.a.
- Führung von fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen
- seit 1.1. 2018 gibt es die rote §57a Plakette für „historische“ Fahrzeuge
- bei der § 57a Überprüfung sind die Fahrzeugdokumente vorzulegen (z.B. Einzelgenehmigung, Typenschein) und die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen
- „Historisch“ gelassene Fahrzeuge müssen nur alle 2 Jahre zur §57a Überprüfung
Der Eintrag „historisch“ ist bei der zuständigen Landesprüfstelle zu erlangen.
Sollte eine Bestätigungsurkunde zum Eintrag des Fahrzeuges in der Approbierten Liste benötigt werden oder eine Vor-Bestätigung bei Fahrzeugen, die noch nicht eingetragen sind, sind diese zum Preis von € 75,– zzgl. Versand und Ust erhätlich.
Die Empfehlung für BesitzerInnen historischer Fahrzeuge lautet daher: Besser früher als zu spät sein und ihr Fahrzeug historisch typisieren.