Die häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet, Teil 3
Eine Fahrzeugrestaurierung dauert oft lange und umfasst verschiedene Arbeiten wie Mechanik, Karosserie, Lackierung und Polsterung. Dies birgt erhebliches Streitpotenzial im Bereich Restaurierung und Recht. Teil 3 mit den Themen Werkunternehmerpfandrecht und Zulassung.
Werkunternehmerpfandrecht/Zurückbehaltungsrecht
Wegen seiner Werklohnvergütung hat der Unternehmer ein Werkunternehmerpfandrecht beziehungsweise Zurückbehaltungsrecht. Der Werkunternehmer sollte sich daher vergewissern, dass das zu bearbeitende Fahrzeug auch im Eigentum des Auftraggebers steht. Zwar können sich die Begriffe des Fahrzeughalters und des Eigentümers durchaus unterscheiden, gleichwohl schadet ein Blick in die Fahrzeugpapiere nicht, ist der Auftraggeber dort als Halter eingetragen, mag dies als gewisses Indiz dafür angesehen werden, dass der Halter auch Eigentümer ist. Gleichwohl sollte der Werkunternehmer den Auftraggeber auch Fragen, ob das Fahrzeug in seinem Eigentum steht und dies in dem Auftrag auch dokumentieren.
Ferner verliert der Werkunternehmer Zurückbehaltung und Werkunternehmerpfandrecht dann, wenn er das Fahrzeug herausgibt. Dies bedeutet im Klartext, dass das Fahrzeug erst mit Zahlung der Werkvergütung herausgegeben werden kann.
Zulassung
Häufig ist Gegenstand einer Restaurierung auch der Umstand, dass Fahrzeug gegenüber dem Zustand, indem es eine Betriebserlaubnis hat, zu verändern. Sei es eine Leistungssteigerung durch Einbau anderer Vergaser oder durch Einbau einer anderen Auspuffanlage. All solche Aspekte haben Einfluss auf die Betriebserlaubnis, die bei solchen Veränderungen erlischt, die Einfluss auf die Betriebssicherheit und das Emissionsverhalten eines Fahrzeuges haben.
Der Werkunternehmer sollte darauf nicht nur dokumentiert hinweisen, sondern im Zuge des Auftrages auch klarstellen, ob ein genehmigungsfähiger Zustand geschuldet ist und ob die Einholung der Betriebserlaubnis mit Gegenstand des Auftrages ist.
Gerade bei derartig langfristigen Projekten wie einer Restaurierung gilt wohl, dass miteinander sprechen späteren Ärger vermeidet.