Die häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet, Teil 1
Eine Fahrzeugrestaurierung dauert oft lange und umfasst verschiedene Arbeiten wie Mechanik, Karosserie, Lackierung und Polsterung. Dies birgt erhebliches Streitpotenzial im Bereich Restaurierung und Recht.
Die Durchführung einer Fahrzeugrestaurierung zieht sich typischerweise über längere Zeit hin und beinhaltet die Leistung mehrerer Gewerke, also zum Beispiel mechanische Arbeiten an Motor, Blecharbeiten an der Karosserie, Lackierung, Sattlerarbeiten etc. Es liegt auf der Hand, dass im Themenfeld Restaurierung und Recht einiges Streitpotenzial angelegt ist.
Wir betrachten hier die häufigsten Fehler von A wie Auftrag bis Z wie Zulassung. Vor allem aber zeigen wir die passenden Lösungsmöglichkeiten dazu.
Auftrag
Die Durchführung einer Restaurierung zieht sich häufig über längere Zeit hin und beinhaltet mehrere Gewerke. Im Zuge dessen ist es besonders wichtig, klar und eindeutig zu definieren, was Auftragsbestandteil ist und was nicht. Trifft man nach fünf Jahren Restaurierung wieder aufeinander ist häufig die Erinnerung daran verblasst, was denn nun tatsächlich in Auftrag gegeben wurde und was nicht, vor diesem Hintergrund sollte der Auftragsumfang eindeutig dokumentiert werden.
Mit „Dokumentation“ ist hier nicht nur die eigene Notiz gemeint, sondern auch die wechselseitige Erklärung, also das Einverständnis des Auftraggebers. Dies muss nicht zwingend handschriftlich mit Unterschrift erfolgen, ein Restaurierungsauftrag ist nicht formgebunden, E-Mails reichen aus, bitte aber eindeutig.
Zusatzaufträge
Besondere Obacht sollte hierbei der nachträglichen Veränderung des Auftragsumfanges gewidmet werden. Im Laufe der Zusammenarbeit ergeben sich häufig Zusatzwünsche oder Änderungen. Hierbei sollte klargestellt werden, dass derartige Wünsche nicht nur eine Präzisierung des bereits vorhandenen Auftrages sind, sondern ein Zusatzauftrag und somit zusätzliche Kosten nach sich ziehen.
Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind aus Sicht des Unternehmers heikel. Kostenvoranschläge haben schließlich eine rechtliche Bindungswirkung. Der Unternehmer muss nämlich dann, wenn sich eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages abzeichnet eine Weisung des Auftraggebers einholen. Dies bedingt schon, dass parallel zum Arbeitsfortschritt auch parallel die Abrechnung fortgeschrieben wird, um überhaupt zu bemerken, wann sich eine Überschreitung des Kostenvoranschlages abzeichnet. Sofern sich diese dann abzeichnet, ist eine Weisung des Auftraggebers einzuholen, ob die Arbeiten abgebrochen oder fortgeführt werden sollen.