Die häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet, Teil 2
Eine Fahrzeugrestaurierung dauert oft lange und umfasst verschiedene Arbeiten wie Mechanik, Karosserie, Lackierung und Polsterung. Dies birgt erhebliches Streitpotenzial im Bereich Restaurierung und Recht. Teil 2 mit den Themen Stundenzettel, Abschlagsrechnung und Abnahme.
Stundenzettel
In aller Regel werden die handwerklichen Leistungen abgerechnet, indem die verwendeten Ersatzteile und die benötigten Stunden nach einem Stundenverrechnungssatz abgerechnet werden. Dies setzt aber voraus, dass der Unternehmer im Zweifelsfalle die angefallenen Stunden benennen und konkretisieren kann, also darlegen kann, wer wann welche Tätigkeit zur Auftragserfüllung erbracht hat. Dies ist faktisch nur dann möglich, wenn sorgfältig Stundenzettel geschrieben werden. Dies bedeutet, dass zusammen mit dem Arbeitsfortschritt Stundenzettel geführt werden und nicht etwa erst dann, wenn eine Abrechnung ansteht. Idealerweise schreibt der Mitarbeiter täglich seine Arbeiten auf einem Papier auf und zeichnet dies auch ab. Sofern derart vorgegangen wird, bietet dies den Vorteil, dass das Anfallen der Stunden mittels des Stundenzettels als Urkunde nachgewiesen werden kann.
Abschlagsrechnungen
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Vergütung bei Abnahme fällig wird.
Alternativ sieht der Gesetzgeber zwar auch vor, dass nach Wertfortschritt des zu erstellenden Werkes abgerechnet werden kann. Die Durchführung der Restauration beinhaltet aber nicht mit jeder Arbeitsstunde auch einen Wertzuwachs des Fahrzeuges, weshalb der Unternehmer klug beraten ist, sich in den Vertrag Abschlagsrechnungen vorzubehalten. Der Vertrag sollte eine Aussage dazu treffen, dass Abschlagsrechnungen möglich sind und in welchem Turnus.
Abnahme
Im Werkvertrag beginnt die Gewährleistungszeit – und die Fälligkeit der Vergütung – mit der sogenannten Abnahme. Die Abnahme ist die Erklärung des Kunden, dass die werkvertraglich geschuldete Leistung im Wesentlichen erbracht wurde.
Der Werkunternehmer sollte also das Fahrzeug seinem Kunden nicht einfach übergeben, sondern mit ihm eine gemeinsame Probefahrt durchführen und dann eine Abnahmeerklärung zur Unterzeichnung vorlegen.
Teil 1: Von Auftrag bis Kostenvoranschlag