Einfuhr historischer Fahrzeuge und Zolltarif

Um als „historisches Fahrzeug“ importiert werden zu können, muss das Fahrzeug 1955 oder davor hergestellt oder mindestens 30 Jahre alt und in der approbierten Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen sein.

Aus den Erläuterungen zur kombinierten Nomenklatur (Zolltarif 9705) ergeben sich die Anforderungen für den Import historischer Fahrzeuge aus dem europäischen Ausland. In dieser Richtlinie wird der Begriff „Fahrzeug von historischem Interesse“ definiert. Das Fahrzeug muss von dem Mitgliedsstaat, indem die Zulassung seinerzeit erfolgt ist oder von einer dazu ermächtigten Stelle als historisch erachtet werden und die folgenden (wesentlichen) Voraussetzungen erfüllen:

  • Herstellung vor mindestens 30 Jahren (oder erstmalige Zulassung).
  • Der spezifische Fahrzeugtyp wird nicht mehr hergestellt.
  • Das Fahrzeug ist historisch erhalten, im Originalzustand bewahrt und die technischen Merkmale seiner Hauptbauteile wurden nicht wesentlich verändert.

Kein Zolltarif nach Artikel 9705?

Nun kann es vorkommen, dass die Zollbehörde behauptet, das Fahrzeug muss einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentieren oder einen Abschnitt dieser Entwicklung veranschaulichen. Die Konsequenz wäre, dass die Zollbehörde das Fahrzeug nicht als historisch im Sinne des Zolltarifs Nr. 9705 (historisches Fahrzeug) erkennt und etwa einen Abgabenbetrag nach Artikel 221 Zollkodex (unzulässigerweise) vorschreibt.

„Historisches Fahrzeug“ durch Befund und Gutachten bestätigen

Um sich nicht weitwendig mit den nicht einfach durchschaubaren europäischen Anordnungen befassen zu müssen, empfiehlt sich (bis zur nächsten Klarstellung durch den Gesetzgeber) die Beiziehung eines kraftfahrzeugtechnischen Sachverständigen für historische Fahrzeuge sowie die Erstellung von Befund und Gutachten. Dieses Gutachten setzt die Fahrzeugbesichtigung und die technische Beschreibung des Fahrzeuges voraus. Ferner sind zur zolltariflichen Beurteilung des Fahrzeuges wesentliche Beschaffenheitsmerkmale aufzulisten, um die Klassifizierung und Einteilung als historisches Fahrzeug zu dokumentieren. Als historisch gilt ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug mit Baujahr 1955 sowie davor oder das Fahrzeug ist älter als 30 Jahre und in die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Transport approbierte Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen. Dieses Dokument ist dem Zollamt (Bundesministerium für Finanzen) vorzulegen; dies verbunden mit dem Antrag, den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr des oder der Fahrzeuge zu bestätigen.